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Rechtliche Informationen für NAWI Graz Studien

  • Zusammengefasst gilt für NAWI Graz Studien:
    • Für Lehrveranstaltungen, Prüfungen und die Bachelorarbeit liegt die Zuständigkeit immer bei der Universität, die diese LV/Prüfung anbietet.
    • Bei Masterarbeiten liegt die Zuständigkeit immer bei der zulassenden Uni.

Satzungsbestimmungen für NAWI Graz Studien

Grundsätzlich gelten für NAWI Graz Studien die Satzungsbestimmungen der TU Graz und der Uni Graz. Gem. § 54e Abs. 3 UG legen die Rektorate bei ungleichen Satzungsbestimmungen fest, welche Bestimmung welcher Uni anzuwenden ist. Diese Verordnung wurde textdident von Uni Graz und TU Graz im Mitteilungsblatt verlautbart:

Für NAWI Graz Studien gilt grundsätzlich:

  • Für alle Themen, die die Zulassung zu Studium, Anerkennungen und die Masterarbeit betreffen liegt die Zuständigkeit immer bei der zulassenden Universität. Beispiel: Das Thema der Masterarbeit wird immer beim zuständigen Dekanat der zulassenden Universität angemeldet.
  • Für alle Themen, die eine konkrete Prüfung, Lehrveranstaltung oder die Bachelorarbeit betreffen, liegt die Zuständigkeit immer bei der Universität, die die betreffende LV oder Prüfung anbietet. Beispiel: Die Anmeldung zu einer kommissionellen Prüfung erfolgt immer an der Universität, die diesen Prüfungstermin anbietet.

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